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   BayObLG, 22.09.1994 - 3Z BR 257/94   

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BayObLG, 22.09.1994 - 3Z BR 257/94 (https://dejure.org/1994,30568)
BayObLG, Entscheidung vom 22.09.1994 - 3Z BR 257/94 (https://dejure.org/1994,30568)
BayObLG, Entscheidung vom 22. September 1994 - 3Z BR 257/94 (https://dejure.org/1994,30568)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 16.07.1998 - 3Z BR 176/98

    Voraussetzungen für die Anordnung von Vorbereitungshaft

    Demgemäß setzt die Anordnung von Vorbereitungshaft u. a. voraus, daß die von der Ausländerbehörde beabsichtigte Ausweisung hinreichend sicher ist (vgl. Senatsbeschluß vom 22.9.1994 - 3Z BR 257/94; Kanein/Renner Ausländerrecht 6. Aufl. AuslG § 57 Rn. 6), d. h. daß konkrete Umstände den Erlaß einer Ausweisungsverfügung mit Wahrscheinlichkeit erwarten lassen (vgl. BayObLGZ 1998 Nr. 33; 1974, 142/144; Göbel-Zimmermann ZAR 1996, 110/111; Hailbronner Ausländerrecht AuslG § 57 Rn. 10; Kloesel/Christ/Häußer Deutsches Ausländerrecht 3. Aufl. AuslG § 57 Rn. 3 und 4; Remmel in GK-Aus1R AuslG § 57 Rn. 84; Senge in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze AuslG § 57 Rn. 2).

    Diese Voraussetzung ist nicht gegeben, wenn die Ausweisung des Betroffenen vom Ergebnis eines gegen ihn anhängigen Strafverfahrens abhängt, weil sich die Frage strafrechtlich relevanten Verhaltens des Betroffenen ohne das Erkenntnis des Strafgerichts nicht hinreichend zuverlässig beurteilen läßt (vgl. Senatsbeschluß vom 22.9.1994 - 3Z BR 257/94).

  • BayObLG, 18.05.1998 - 3Z BR 121/98

    Voraussetzungen für die Anordnung von Vorbereitungshaft

    Demgemäß setzt die Anordnung von Vorbereitungshaft voraus, daß die von der Ausländerbehörde beabsichtigte Ausweisung hinreichend sicher ist (vgl. Senatsbeschluß vom 22.9.1994 - 3Z BR 257/94; Kanein/Renner Ausländerrecht 6.Aufl. AuslG § 57 Rn. 6), d.h. daß konkrete Umstände den Erlaß einer Ausweisungsverfügung mit Wahrscheinlichkeit erwarten lassen (vgl. BayObLGZ 1974, 142/144; Göbel-Zimmermann ZAR 1996, 110/111; Hailbronner Ausländerrecht AuslG § 57 Rn.10; Kloesel/Christ/Häußer Deutsches Ausländerrecht 3.Aufl. AuslG § 57 Rn. 3 und 4; Remmel in GK-AuslR AuslG § 57 Rn. 84; Senge in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze AuslG § 57 Rn. 2).
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